Freiwilligen Fundus

Über den Fundus

Hintergründe zum Projekt Fundus und warum finanzielle Hürden im Freiwilligendienst abgebaut werden müssen.

Über den Fundus

Informiere dich, warum der Fundus wichtig ist.

Was ist der Fundus?

Der Fundus ist ein Projekt, das 2021 auf Initiative der BKJ ins Leben gerufen wurde und vom „Ehemaligenverein der Freiwilligendienste Kultur und Bildung (AT)“ umgesetzt wird. Der Fundus ist eine Plattform, auf der sich Angebote von ehemaligen Freiwilligen* tummeln. Die meisten Angebote werden pro bono eingebracht und können dann außerhalb des Fundus von Institutionen und Personen bei den Anbietenden erworben werden. Grundgedanke bei den Anbietenden ist, das Entgelt dann dem Freiwilligenverein zweckgebunden zu spenden. Gespendete Beträge werden unbürokratisch, transparent und machtkritisch denjenigen zur Verfügung gestellt, die sich ein Jahr engagieren möchten, denen aber eigentlich das Geld dafür fehlt.

Denn immer noch, trotz vieler Bemühungen, ist freiwilliges Engagement exklusiv und den Menschen vorbehalten, die es sich finanziell leisten können. Mit dem Fundus sollen finanzielle Hürden abgebaut werden, einer von vielen Ausschlussgründen.

Wozu brauchen wir den Fundus?

Als Ehemaligenverein versucht die Initiative mit dem Fundus Raum für Engagement zu öffnen, indem finanzielle Barrieren geschmälert werden. Staatliche Leistungen sind für Freiwillige* oft nicht passfähig, sind entmündigend oder entblößend. Genau das soll mit dem Fundus nicht wiederholt werden, sondern ein unbürokratischer, transparenter, finanzieller Support angeboten werden.

Um das Problem zu verdeutlichen, zeigt ein exemplarisches Rechenbeispiel die Situation. Nach der Aufschlüsselung entsteht ein monatliches Defizit von 103 Euro.

Dabei sei angemerkt: Mit den exemplarischen Ausgaben im Rechenmodell liegen die Beträge unter dem Regelbedarf der Grundsicherung und auch unter der Armutsgrenze. Urlaubsgeld, eine Fahrt zu Freund*innen oder der Familie, außerordentliche Kosten wie eine Radreparatur, die Stromnachzahlung oder ein kleines Geschenk wurden dabei nicht berücksichtigt.

Rechenbeispiel

  • + 350 €: Taschengeld erhält eine freiwillige Person durchschnittlich pro Monat (zusätzlich ist diese Person über die Einsatzstelle krankenversichert, ca. 70 €)
  • + 225 €: Mittelwert beim Kindergeld (bei eigener Haushaltsführung geben Eltern das Kindergeld oft an die Freiwilligen* weiter). Weiterhin besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Wohngeld zu stellen. Die Entscheidung liegt dabei bei der Kommune und ist abhängig von Wohnform, Wohnungsgröße und Gesamteinkommen der Freiwilligen*.
  • - 366 €: Durchschnittlicher Gesamtpreis für ein WG-Zimmer in Deutschland (die Preisspanne liegt dabei zwischen 644 und 299 Euro)
  • - 155 €: Mindestsatz für Verpflegung und Hausrat (entspricht ca. 5 € pro Tag)
  • - 40 €: Kosten für ein durchschnittliches Monatsticket
  • - 20 €: Handynutzung
  • - 37 €: Bekleidung und Bedarfsgüter
  • - 30 €: Freizeit, Unterhaltung, Kultur
  • - 30 €: Bildung und Gesundheit
  • = - 103 € monatliches Defizit

Ein freiwilliges Jahr kann sich oft nur leisten, wer zusätzlich finanzielle Unterstützung hat. Und diese kommt in der aktuellen Realität häufig von der Familie.

Noch mehr Hürden

Incoming

Wer ein Visum für ein Freiwilligenjahr haben möchte, wird mitunter aufgefordert, 861 € pro Monat als Lebenshaltungskosten auf einem sogenannten „Sperrkonto“ vorzuweisen. Zu diesem Sperrbetrag und den sonstigen Lebenshaltungskosten kommen dann u. a. noch Fluggebühren, Visabeschaffungskosten und Reisekosten hinzu.

Staatliche Unterstützung

Lebt ein*e Freiwillige*r mit einem oder beiden Elternteilen in einer Bedarfsgemeinschaft, die ALG 2-Leistungen bezieht, dann kann die*der Freiwillige* nur 250 Euro des Taschengeldes für den sogenannten Mehraufwand eines Freiwilligendienstes für sich behalten.

Wer in einer Bedarfsgemeinschaft lebt und für einen Freiwilligendienst von zu Hause auszieht, hat es schwerer, staatliche Leistungen in Anspruch zu nehmen. Denn unter-25-Jährige können nur dann von zu Hause ausziehen und anschließend ALG II beziehen, wenn sie selbst genug Geld zum Leben haben oder „ein wichtiger Grund“ für den Auszug vorliegt. Ob ein Freiwilligendienst ein „wichtiger Grund“ ist, führt immer wieder zu Streitigkeiten und liegt häufig in der Entscheidung einzelner Verwaltungspersonen.